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VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470 |
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Volltextveröffentlichung
- denkmalrechtbayern.de (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Kunstfreiheit für Werke der Baukunst. Beschränkungen des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 GG
Verfahrensgang
- VG München, 07.04.1982 - M 5030 VIII 80
- VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470
- BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 65.89
Umfang der Sozialbindung des Eigentums und Zumutbarkeit der Aufrechterhaltung des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470
Denn bei baulichen Anlagen ist der soziale Bezug des Eigentums in vielfältiger Hinsicht besonders ausgeprägt; dies gilt insbesondere mit Blick auf die hier interessierende Aus- bzw. Rückwirkung eines Bauwerks auf das Stadt- und Straßenbild sowie auf die erforderliche Rücksichtnahme im Verhältnis zu benachbarten Gebäuden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, NJW 1989, 2638). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470
Die Freiheit der Kunst wird nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar ohne Schrankenvorbehalt gewährt, unterliegt aber im Konflikt mit anderen verfassungsrechtlich bedeutsamen Belangen im Einzelfall einer Abwägung, bei der der Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen ist (vgl. BVerfGE 30, 173/193).