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   VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470   

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https://dejure.org/1989,34507
VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470 (https://dejure.org/1989,34507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.1989 - 2 B 88.3470 (https://dejure.org/1989,34507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 2 B 88.3470 (https://dejure.org/1989,34507)
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Volltextveröffentlichung

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Kunstfreiheit für Werke der Baukunst. Beschränkungen des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 GG

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 65.89

    Umfang der Sozialbindung des Eigentums und Zumutbarkeit der Aufrechterhaltung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470
    Denn bei baulichen Anlagen ist der soziale Bezug des Eigentums in vielfältiger Hinsicht besonders ausgeprägt; dies gilt insbesondere mit Blick auf die hier interessierende Aus- bzw. Rückwirkung eines Bauwerks auf das Stadt- und Straßenbild sowie auf die erforderliche Rücksichtnahme im Verhältnis zu benachbarten Gebäuden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, NJW 1989, 2638).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1989 - 2 B 88.3470
    Die Freiheit der Kunst wird nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar ohne Schrankenvorbehalt gewährt, unterliegt aber im Konflikt mit anderen verfassungsrechtlich bedeutsamen Belangen im Einzelfall einer Abwägung, bei der der Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen ist (vgl. BVerfGE 30, 173/193).
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